Bewerber Pflegeassistenz
Ich möchte Pflegeassistentin/ Pflegeassistent werden
Sie sind bereits in einem Pflegebetrieb tätig und möchten gern eine verkürzte Ausbildung zur Pflegeassistentin /zum Pflegeassistenten absolvieren?
Hier die wichtigsten Informationen.

Ausbildungszeitraum
Beginn: 1. August 2026
Dauer: 12 Monate
Ende: 31. Juli 2027
Der Zugang zur 1-jährigen Assistenzausbildung setzt eine Bereitschaft zur Vollzeitausbildung/ Vollzeittätigkeit voraus.
Die Zugangsvoraussetzungen erfüllt
wer:
1) eine zweijährige Berufsfachschule – Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege – oder eine gleichwertige einschlägige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann,
2) mindestens den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss oder den Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes hat und
a) ein Jahr in Vollzeit als Hilfskraft oder
b) ein Jahr in Vollzeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im pflegenahen Bereich einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus oder
c) auch ehrenamtlich mindestens drei Jahre im Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes tätig war,
3) nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist oder
nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Alltagsbegleitung im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang in der Alltagsbegleitung tätig war
Ablauf
3 Schultage pro Woche (Dienstag- Donnerstag) und 2 Tage Praxis im Ausbildungsbetrieb (Montag und Freitag), 4 komplette Schulwochen und 14 komplette Wochen im Ausbildungsbetrieb, in denen auch Urlaub genommen werden kann.
Refinanzierung
Die Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert. Damit besteht für Ausbildungsbetriebe eine teilweise Refinanzierung aus Mitteln zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zur Beantragung muss sich der Betrieb an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur wenden.